Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Was heißt - wir sind digital
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Mammographie und Ultraschall der Brust
  • CT- und MR-Untersuchung
  • Irrigoskopie
  • Bein- und Beckenphlebographie
  • IVP (Nierenröntgen, Urographie)
  • Magen-Darmröntgen
  • Schluckakt
  • gesamte Wirbelsäule mit Raster
  • Ganzbeinaufnahme
  • Kiefergelenke
  • gehaltene Aufnahmen - Sprunggelenk, Knie
  • Knochendichtemessung
  • Röntgenschwachbestrahlung (nur in der Zeit von 8.00-9.00, 11.00-14.00 Uhr bzw. ab 16.00 Uhr nach Absprache mit Assistentin möglich).
Keinen Termin benötigen Sie für:
  • Knochenröntgen
  • Thoraxröntgen
Kann ich mit meinem Krankenschein / meiner E-Card kommen?
Nein, wir benötigen für jede Untersuchung Ihre E-Card und eine gültige Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt.
 
Kann ich bei Ihnen auch die Knochendichte messen lassen?

Ja, wir führen auch Knochendichtemessungen mittels Dexamethode durch. Die Densitometrie (Knochendichtemessung) ist auch bei uns mit allen Gebietskrankenkassen (GKK) und der SVA verrechenbar.

Details:

  • Die Knochendichte wird am Oberschenkelhals/Hüfte und der LWS gemessen.
  • Die Untersuchung dauert nur wenige Minuten und Sie benötigen keinen Termin.
  • Eine Überweisung (Zuweisung) ist notwendig, da es sich auch bei dieser Untersuchung um eine Strahlenuntersuchung handelt, und der Radiologe weisungsgebunden ist.
  • Die Densitometrie (Knochendichtemessung) ist auch bei uns mit allen Gebietskrankenkassen (GKK) und der SVA verrechenbar.
  • Bei den Kassen BVA, KFA und VA erhalten Sie für die Untersuchung eine Honorarnote über € 50,-.
    Sie können diese Rechnung gemeinsam mit der Überweisung bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Kassa abhängig.